Hotelmeldepflicht fällt ab Januar 2025 teilweise weg

Inländische Hotelgäste müssen ab dem Jahreswechsel ihre Meldedaten beim Check-in nicht mehr hinterlegen, weder handschriftlich noch digital. Das ist Teil des vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das im September 2024 verabschiedet wurde. Für ausländische Gäste bleibt jedoch das bisherige Verfahren bestehen, was laut dem Hotelverband Deutschland (IHA) zu organisatorischen Herausforderungen führen könnte. Der Verband kritisiert zudem, dass die
Gesetzesänderung nicht weit genug geht und eine Chance zur Digitalisierung verpasst wurde.

Die E-Rechnung wird ab Januar 2025 Pflicht

Die elektronische Rechnungsstellung, auch E-Rechnung genannt, wird im neuen Jahr den Papierbeleg ablösen. Für Hoteliers im B2B-Bereich – sei es mit Geschäftskunden, Lieferanten oder anderen Partnern – bedeutet dies eine grundlegende Umstellung. Rechnungen müssen in einem standardisierten Format übermittelt werden, das die gesetzlichen Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 erfüllt und alle relevanten Informationen wie Rechnungssteller, Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung und Umsatzsteuersatz enthält. Papierrechnungen oder einfache PDFs werden nicht mehr anerkannt.

Mindestlohn steigt ab 1. Januar

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung hatte den Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.

Minijob-Grenze steigt

Auch die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2025 – von derzeit 538 Euro auf 556 Euro brutto. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn, die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

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